Gute Arbeit – Aber sicher!

Bewachung – Geld und Wert – Luftsicherheit

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FAQ zum Tarifvertrag

Manchmal treffen wir auf Beschäftigte, die der Meinung sind, dass es heute gar keine Gewerkschaft mehr braucht und dass sie alleine schon viel besser zurechtkommen. Nun darf jeder seine Meinung haben, die Realität zeichnet aber ein ganz anderes Bild. Erst durch unsere Tarifverträge haben wir in vielen Bereichen überhaupt erst Rechtsansprüche. So gibt es zwar seit einigen Jahren einen Mindestlohn, aber mehr regelt die Politik nicht. Wir wissen, dass unsere tägliche Arbeit jeden Tag eine Vielzahl von Anforderungen an uns stellt und auch die unterschiedlichsten Qualifikationen von uns abfordert. All dies führt zu Einkommensansprüchen, die weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Aber sie werden uns nicht geschenkt, sondern verhandelt und erkämpft von unseren Gewerkschaftsmitgliedern. Ohne deren Einsatz gibt es keine Mehr-, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge, kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld, keine Begrenzung der Arbeitsstunden.

Unsere Befragung zeigt, dass noch vieles zu tun ist, bis es gute und gesunde Arbeit in allen Unternehmen der Sicherheitsbranche gibt. Aber ohne entsprechende Tarifverträge wird es darauf nie einen Rechtsanspruch geben.

Hier wollen wir Fragen rund um Tarifverträge erklären. Dazu haben wir ein paar erste Punkte vorbereitet. Wenn du weitere Themen hast, die du gerne mal erklärt bekommen würdest, schick uns eine Mail.

So können wir gemeinsam unser Tariflexikon Sicherheit aufbauen. Danke für deine Unterstützung

Ist ein Tarifvertrag ausgehandelt, können ver.di und der zuständige Arbeitgeberverband gemeinsam beim Arbeitsministerium seine Allgemeinverbindlichkeit beantragen. Wird diese dann durch den Tarifausschuss des Ministeriums bewilligt, gelten die Tarifregelungen für alle Beschäftigte, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Mitglied im Verband ist und auch unabhängig, ob der Beschäftigte Mitglied unserer Gewerkschaft ist. Die AVE sorgt dafür, dass es keine Arbeit unterhalb der Tarifbestimmungen geben darf oder aber der Arbeitgeber verstößt gegen das Recht und kann entsprechend bestraft werden.

Ist ein Tarifvertrag nur für ein Bundesland abgeschlossen, wird die AVE beim zuständigen Landesarbeitsministerium beantragt und gelten dann auch nur für dieses Land. Bundesweite Tarifverträge werden beim Bundesarbeitsministerium beantragt und gelten im Falle der Zustimmung bundesweit für alle Unternehmen und Beschäftigte

So wie die Beschäftigten unserer Sicherheitsbranche sich zur Durchsetzung der eigenen Interessen bei ver.di Mitglied werden können, haben auch die Unternehmen die Möglichkeit zu organisieren, entweder im BDSW (allgemeine Sicherheit) oder im BDGW (Geld und Wert) oder seit diesem Jahr neu im BDLS (Aviation). Diese Verbände sitzen bei unseren Tarifverhandlungen auf der anderen Seite des Verhandlungstisches und versuchen die Interessen der Unternehmen durchzusetzen.

Von nichts kommt nichts, sagt Mutti. Und Recht hat sie. Wir alle wissen, dass es in Tarifverhandlungen immer auf zwei Sachen ankommt: gute Argumente sind dabei das Erste. Aber auch die beste Erklärung hilft nichts, wenn wir nicht bereit sind, uns dafür auch gemeinsam stark zu machen. Dies können wir mit den verschiedensten Formen des Arbeitskampfes.

Am bekanntesten sind Warnstreiks oder Streiks. Hier legen die Beschäftigten gemeinsam für eine gewisse Zeit oder einen oder mehrere Tage ihre Arbeit nieder und machen der Arbeitgeberseite deutlich: Entweder ihr bewegt euch bei den Verhandlungen und macht uns ein gutes Angebot oder wir arbeiten nicht weiter. Das Streikrecht gehört in der Bundesrepublik Deutschland zu den Grundrechten. Erst hierdurch haben die Beschäftigten die Möglichkeit sich für ihre Interessen stark zu machen. Und dabei gilt: je mehr wir sind, desto mehr können wir von unseren guten Argumenten durchsetzen. Deswegen solltest auch du dir in den Tarifrunden überlegen, ob du dich für deine eigenen Interessen bewegst.

Bezeichnet das Monatseinkommen, das Angestellte erhalten. Im Unterschied zum Lohntarifvertrag ist es in der Regel ein Festgehalt, das jeden Monat gleich ist und unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage ist.

Entgelttarifvertrag (E-TV): Gab es früher noch klare Unterschiede zwischen den Arbeitsaufgaben von Angestellten und ArbeiterInnen, sind diese heute oft gar nicht mehr zu erkennen. Da macht es auch keinen Sinn zwischen Lohn und Gehalt zu unterscheiden. Deswegen gibt es in immer mehr Bereichen Entgelttarifverträge. Hier werden die Aufgaben nach Anforderungen, Belastungen und Qualifikationserfordernisse unterschieden und so vergütet.

Noch aus den Anfängen der Industrialisierung kennen wir die Unterscheidung zwischen ArbeiterInnen und Angestellte. Aus diesem Unterschied erklären sich auch die beiden verschiedenen Bezeichnungen für das Monatsgehalt. ArbeiterInnen bekommen für ihre Arbeit am Ende des Monats einen Lohn, Angestellte ein Gehalt. Insofern regelt der Lohntarifvertrag alle Fragen zum Einkommen von ArbeiterInnen. Oft kennzeichnet den Lohn, dass er sich aus den in einem Monat gearbeiteten Arbeitsstunden mal dem vereinbarten Stundenlohn errechnet. So kann er von Monat zu Monat unterschiedlich sein, je nachdem ob ich mehr oder weniger gearbeitet habe.

Wer in unserer Branche arbeitet, will nicht nur ein gutes Einkommen, sondern auch gute Arbeitsbedingungen. In der Regel sind alle Themen außerhalb des Einkommens im sogenannten Manteltarifvertrag geregelt. Hier finden sich die tariflichen Bestimmungen von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zuschläge. Mit dem Manteltarifvertrag sollen Regelungen durchgesetzt werden, die besser als die Gesetzesbestimmungen sind, oder die da, wo es gar keine Gesetzesvorschriften gibt, überhaupt erst Regelungen einbringen.

Wir kennen in unserer Branche Manteltarifverträge, die nur Regelungen für einzelne Bundesländer treffen, wie z.B. bei Geld und Wert, aber auch bundesweit geltende Manteltarifverträge, wie z.B. bei der Luftsicherheit.

 

 

 

Foto: rclassen, photocase.de

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