Gute Arbeit – Aber sicher!

Bewachung – Geld und Wert – Luftsicherheit

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Dein Recht: Mitmachen – Mitgestalten – Mitstreiken

Erfolgreiches Arbeiten braucht angemessene Bezahlung, planbare Arbeitszeiten und ein gesichertes Arbeitsverhältnis. Wenn Arbeitgeber berechtigte Forderungen nach besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen ignorieren, kann ein Streik unumgänglich werden. Dann ist ein Streik das letzte Mittel, um die Forderungen der Gewerkschaft durchzusetzen.

Alle Arbeitnehmer*innen – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – dürfen an einem (Warn-)Streik teilnehmen, zu dem ver.di aufgerufen hat. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Benachteiligungen durch die Arbeitgeber aufgrund einer Teilnahme an einem Streik sind unwirksam – eine Abmahnung oder gar Kündigung sind deshalb nicht zulässig.

Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung (BAG v. 12.9.1984 – 1 AZR 342 / 83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.

In unserem Flyer »Mit Recht in den Streik« findest du weitere Informationen.

Foto: birdys, photocase.de

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