Ein Bundes-Manteltarifvertrag für »Geld und Wert« – Teil 1
Die ver.di-Bundestarifkommission »Geld und Wert“« hat sich am 17.09.2021 zusammen mit ver.di-Sekretär*innen getroffen, um das weitere Vorgehen in der Frage des BMTV zu klären.
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Ein Bundes-Manteltarifvertrag für »Geld und Wert«, Tarifinfo 1
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Hierbei gab es den Konsens, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist und wir einen Bundesmanteltarifvertrag für die Branche brauchen, um die unzähligen Tarifverträge zu bündeln. Daher hat die Bundestarifkommission folgendes beschlossen:
- Die bisherigen Landesregelungen, auch mit ihren Unterschieden, werden von der Tarifkommission in einem Tarifwerk zusammengeführt und rechtlich erforderliche Anpassungen vorgenommen. Dies erfolgt durch den zuständigen Fachbereich in ver.di in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
- Nach seiner Überprüfung durch die Bundestarifkommission wird der Entwurf dem BDGW zugesandt. Gleichzeitig werden Termine für den Monat Dezember ausgelotet, um auf Grundlage dieses Entwurfs ein Tarifwerk (BMTV) für „Geld und Wert“ auszuhandeln.
Nur für den Fall (!), dass es über diesen Weg nicht gelingen sollte, bis Anfang 2022 einen mit der Arbeitgeberseite geeinten Bundes-Manteltarifvertrag zu ver- einbaren, wird sich dann zunächst auf die Lohn-Tarifrunde 2022 fokussiert.
Ein Gleichlaufen der Verhandlungen zu beiden Tarifverträgen, würde keinem der beiden Tarifverträge gerecht werden. Nach dem Ende der Lohn-Tarifrunde 2022 könnte der Abschluss eines Bundes-Manteltarifvertrages mit voller Energie und Nachdruck weiterbetrieben werden.