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Tarifergebnis vom 23. Januar 2019 – alle Tabellen
»FAQs zum Tarifergebnis« – mit unseren Antworten

Was ist mit der ver.di Vorteilsregelung

Die Arbeitgeber haben einen für sie verbindlichen Grundsatzbeschluss in all ihren Verbindungen, dass sie eine Vorteilsregelung nicht zulassen werden. Hintergrund ist, dass sie auch mit anderen Gewerkschaften verhandeln und weiterhin die Arbeitnehmerbank auseinanderdividieren wollen. Dass erkennt man auch daran, dass sie nicht nur Mitgliedern die ausgehandelten Tabellenwerte auszahlen, sondern auch Nicht-Mitgliedern.

Wir wollen jetzt in dem neu zu verhandelnden Tarifvertrag zu den Zulagen und zu einem neuen Wahlmodell (also Umwandlung von Entgelt in mehr zusätzliche Freizeit) erreichen, dass diese Regelung nur für ver.di Mitglieder gelten soll.

Was bekommen Angestellte?

Die Angestellten erhalten auf ihre jetzt gezahlten Entgelte in den nächsten drei Jahren eine Erhöhung von 3,5 % im Jahr 2019, 3,5 % im Jahr 2020 und 3,6 % im Jahr 2021. In den anstehenden Verhandlungen zum Entgeltrahmentarifvertrag werden wir die Gehälter genauer definieren.

Was ist mit Zulagen?

Die Zulagen werden in einem speziellen Zulagentarifvertrag neu aufgerufen und wir bringen unsere Verbesserungsideen dort ein. Die Arbeitgeberseite hat zugesagt, dass direkt im Anschluss an unsere Lohnverhandlung dieses Thema angegangen wird.